Neugier - Herausforderung - Erfahrung

Widerspruch gegen IR-Marke | Opposition against IR trademark

Markenwiderspruch und IR-Marke

Je nach Ausgangspunkt und Zielrichtung muss man folgende Fälle unterscheiden:

  • Will man einen Widerspruch gegen eine IR-Marke erheben, so muss man das in dem Vertragsstaat tun, für den die Marke Schutz begehrt. Es kann also sein, dass man in mehreren Ländern Widersprüche erheben muss. Ein solcher Widerspruch kann je nach der Rechtslage in dem betroffenen Vertragsstaat auf Marken und markenähnliche Rechte - auch nicht eingetragene - aus den Mitgliedsstaaten der EU gestützt werden.
  • Will man einen Markenwiderspruch auf eine IR-Marke stützen, so muss man den Widerspruch in dem Vertragsstaat erheben, in dem die Markenanmeldung vorgenommen wurde, also zum Beispiel in Deutschland.