Deliktsrecht
Das Deliktsrecht ist im Kern ein Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der den Titel "Unerlaubte Handlungen" trägt.
Es handelt sich dabei um ein sog. gesetzliches Schuldverhältnis (= nicht-vertragliches Schuldverhältnis), das keine vertragliche Beziehung zwischen Schädiger und Geschädigtem voraussetzt - und beim Bestehen einer solchen grundsätzlich hinter den Regelungen des Vertragsrechts zurücktritt.
Es geht es darum, in welchen Fällen jemand, der einem anderen Schaden zufügt, dafür Schadensersatz leisten muss.