Neugier - Herausforderung - Erfahrung

Deliktsrecht | Law of torts

Deliktsrecht

Das Deliktsrecht ist im Kern ein Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der den Titel "Unerlaubte Handlungen" trägt.

Es handelt sich dabei um ein sog. gesetzliches Schuldverhältnis (= nicht-vertragliches Schuldverhältnis), das keine vertragliche Beziehung zwischen Schädiger und Geschädigtem voraussetzt - und beim Bestehen einer solchen grundsätzlich hinter den Regelungen des Vertragsrechts zurücktritt.

Es geht es darum, in welchen Fällen jemand, der einem anderen Schaden zufügt, dafür Schadensersatz leisten muss.

Zur Glossarübersicht