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Markenabmahnungen | Trademark warnings

Markenabmahnungen

Kommen Markenverletzungen vor, ist eine mögliche Reaktion des Markeninhabers darauf eine Abmahnung gegenüber dem Verletzer auszusprechen. Zu weiteren Möglichkeiten im Falle von Verletzungen siehe hier...

Ein "harmloser" Fall einer solchen Abmahnung ist ein bloßes Hinweisschreiben an den Anmelder einer jüngeren Marke, die man mit der eigenen älteren Marke für verwechselbar ähnlich hält, um ihn zu einer Rücknahme seiner Anmeldung zu bewegen oder aber mit ihm in Verhandlungen über die Angelegenheit zu treten. Im letzteren Fall spricht man auch von einer Berechtigungsanfrage. Derartige  Schreiben sind in der Praxis sehr gebräuchlich und führen, wenn es nicht rechtzeitig zu einer Lösung kommt, zu einem Widerspruch gegen die jüngere Marke.

Manche Markeninhaber leben allerdings davon, dass zwar viele ihre „Marke“ kennen, aber kaum einer weiß, dass dieses Ding als Marke geschützt ist. Das ist wie das Aufstellen einer Falle, die dann per Abmahnung zuschnappt. Oft geht es dabei nicht primär um den Schutz der Marke, sondern um das Abzocken von Geld. Ein beliebter "Trick" dabei ist die Hinzuziehung eines Patentanwalts, was die Kosten, deren Erstattung verlangt wird, beträchtlich erhöht.

Gegen solche und andere unberechtigten Abmahnungen kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen wehren. Wichtig dabei ist allerdings, dass man die Abmahnung nicht einfach ignoriert oder die gesetzte Frist verstreichen lässt, sondern dass man so schnell wie möglich anwaltlichen Rat einholt - in der Regel auch dann, wenn man die Abmahnung für völlig unberechtigt hält. Zur Kanzlei...

Markenabmahnungen sind nicht nur gefährlich sondern kommen sehr teuer: Die Gerichte gehen in der Regel von Streitwerten in Höhe von mindestens 50.000 EUR aus, was zu Kosten in Höhe von mehr als 8.000 EUR für nur eine Instanz führen kann. Zu Reaktionsmöglichkeiten und deren Kosten.

Ein typisches Beispiel mit allerdings einigermaßen glimpflichen Ablauf findet sich hier.

Ist man selbst Geschädigter einer Markenverletzung stehen neben einer Abmahnung des Verletzers auch eine ganze Reihe weiterer Möglichkeiten des Vorgehens zur Verfügung. Zur Kanzlei...

Zu anderen Abmahnungen als Markenabmahnungen siehe...

Interessante Fälle zu Markenabmahnungen

Der Fall "Black Friday"

Ein Fall, in dem im Frühsommer 2020 Abmahnungen befürchtet worden waren, aber nicht gemacht wurden: "Webinar"

Häufige Abmahnungen stützen sich auf die Marken der Fast Fashion Brands GmbH aus Hamburg, die regelmäßig von der Kanzlei CBH - Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB; Köln; Berlin; Hamburg; München, vertreten wird.