Internet und staatliche Kontrolle
Einen zwar mittelbaren aber trotzdem gravierenden Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit stellt das Netzwerkdurchsetzungegesetz (NetzDG) dar; man kann eine indirekte Zensur darin sehen, die wegen der realen Gefahr des sog. Overblockings im Effekt sogar weitergehend sein kann als eine direkte staatliche Zensurmaßnahme.
Einen ebenfalls massiven Eingriff in die Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet stellt die Gesetzgebung der Europäischen Union zu Uploadfiltern (Art. 17, in der Entwurfsdiskussion noch Art. 13) in Gestalt einer Richtlinie über den digitalen Binnenmarkt dar.
Zu diesen Angriffen auf die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit gehören auch die diversen Versuche von Landesrundfunkanstalten bestimmte YouTuber und Nutzer ähnlicher Internetplattforme unter staatlich kontrollierte Sendelizenzen zu zwingen.
Und ganz aktuell sind unzählige Versuche zu registrieren, die Corona-Pandemie zum Ausbau staatlicher Kontrollen jeglicher Art zu nutzen. Das berührt nicht mehr nur die Grundlagen der Informationsgesellschaft, sondern das Fundament des demokratischen Rechtsstaates überhaupt.