Corona-Virus-Informationen
Rechtliche Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie
Zu den rechtlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie-Krise nach dem Motto 'Schutz vor den Folgen des Virus' hinsichtlich
- Bürgerrechten (Grundrechten)
- Zivilrecht (BGB; Leistung und Gegenleistung, Zurückbehaltungsrechte, Leistungsverweigerungsrechte)
- Staatliche Hilfen
- Entschädigung - Schadenersatz
Rechtlicher Umgang mit Notlagen im Corona-Umfeld
Die meisten Hilfs-Regelungen, die die Bundesregierung und/oder der Gesetzgeber auf den Weg gebracht haben, setzen voraus, dass die Notlage durch die Corona-Krise verursacht sein muss, also zuvor wirtschaftliche "Gesundheit" gegeben war.
Das ist nur auf den ersten Blick richtig; Fälle, bei denen schon zuvor eine Notlage gegeben war, diese aber durch die Corona-Krise verstärkt worden ist, sind im Prinzip gleich zu behandeln. Dort, wo die aktuellen Corona-Hilfsregelungen nicht durch sachgerechte Auslegung diesem Umstand Rechnung tragen, können die Regelungen des § 313 BGB zu Störung der Geschäftsgrundlage helfend herangezogen werden.
Daher sollte die Flinte nicht zu früh ins Korn geworfen werden, sondern es sollten strategische Überlegungen zur Überwindung der eigenen Krise angestellt werden, und immer wieder an den Grundsatz von Winston Churchill gedacht werden: "Erfolg ist nicht endgültig, Misserfolg ist nicht fatal; was zählt, ist der Mut weiterzumachen."
Viele Leute kommen in dieser Krise erstmals in Kontakt mit sogenannten Inkasso-Büros und merken erstmals mit welchen - oft fragwürdigen Mitteln beispielsweise Banken und Versicherungen ihre Kunden "bedienen". Aber auch diejenigen, die deren Methoden schon früher kennengelernt haben, können sich wehren. Lassen Sie sich unabhängig und objektiv beraten. Zur Kanzlei.
Selbstverständlich gelten diese Grundsätze nicht nur für wirtschaftlich-finanzielle sondern auch für ganz persönliche Notlagen.
Meine Maßnahmen zur Corona-Virus-Pandemie
Information vom 16.03.2020
Seit der letzten Information vom Freitag hat sich die Lage weiter zugespitzt. Wir wollen der weiteren Ausbreitung der Infektion durch konsequente Einhaltung der virtuellen Kanzlei trotzen. Also nach wie vor: Absoluter Vorrang elektronischer Kommunikation.
Ich wünsche Ihnen und uns allen nur das Beste.
Rechtsanwalt Friedrich Helmut Becker
Information vom 13.03.2020
Auf der Grundlage der aktuellen Informationen zur Ausbreitung des Corona-Virus teile ich mit, dass zum Schutz vor dem Virus bis auf weiteres keine persönlichen Gespräche mehr stattfinden sollen. Von nicht abgesprochenen Besuchen bitte ich abzusehen.
Auch soll nach Möglichkeit vermieden werden, dass Originale per Post verschickt werden. Ich werde daher die Kommunikation so weitgehend wie möglich auf elektronische Medien umstellen. Wegen der näheren Modalitäten können Sie mich gerne telefonisch, per Telefax oder E-Mail kontaktieren.
Diese Vorgehensweise entspricht ohnehin meiner weitgehend üblichen Praxis, die ich unter der Bezeichnung „virtuelle Kanzlei“ (oder auch „papierloses Büro“) seit vielen Jahren übe. Zu unüberwindbaren Problemen wird es deshalb nicht kommen.
Ich wünsche Ihnen und uns allen nur das Beste.
Rechtsanwalt Friedrich Helmut Becker