Schutzhindernisse
Bei den Schutzhindernissen unterscheidet man absolute und relative Hindernisse.
- Absolute Schutzhindernisse betreffen die Schutzfähigkeit eines Zeichen als solches und können vor der Eintragung im Eintragungsverfahren, nach der Eintragung im Nichtigkeitsverfahren (Löschungsverfahren) geltend gemacht werden.
- Relative Schutzhindernisse gehen auf ältere ähnliche Marken zurück und können im Widerspruchsverfahren oder im Nichtigkeitsverfahren (Löschungsverfahren) geltend gemacht werden.
Der richtige Umgang damit hilft Ärger zu vermeiden.