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Schutzhindernisse | grounds for refusal

Schutzhindernisse

Bei den Schutzhindernissen unterscheidet man absolute und relative Hindernisse.

  • Absolute Schutzhindernisse betreffen die Schutzfähigkeit eines Zeichen als solches und können vor der Eintragung im Eintragungsverfahren, nach der Eintragung im Nichtigkeitsverfahren (Löschungsverfahren) geltend gemacht werden.
  • Relative Schutzhindernisse gehen auf ältere ähnliche Marken zurück und können im Widerspruchsverfahren oder im Nichtigkeitsverfahren (Löschungsverfahren) geltend gemacht werden.

Der richtige Umgang damit hilft Ärger zu vermeiden.