Lateralaw
Wie unter fractalaw und lawscape erläutert, gibt es zahlreiche juristische Probleme sehr komplexer Art, die in der Praxis mit anderen Mitteln gelöst werden müssen als durch die reine Lehre juristischer Dogmatik und Methodik oder gar im universitären Forschungskontext.
Ähnliches gilt auch hinsichtlich der Feststellung des Sachverhalts, also der Tatsachen, auf die das Recht angewendet wird.
Das Problem besteht dabei primär darin, im Rahmen der gegebenen Ressourcen (insbesondere der zeitlichen, personellen und finanziellen) effektiv zu einem wirklich und praktisch brauchbaren Ergebnis zu gelangen. Sonst wird der Anwalt und damit auch sein Mandant an dem Fall scheitern.
Ergänzend zur Entwicklung, Weiterentwicklung und zur Pflege dieser Fähigkeit habe ich neben dem System fractalaw im Jahr 2008 auch das System lateralaw entwickelt.
Dieses System basiert auf dem von Edward de Bono in den 60er-Jahren entwickelten sogenannten "lateralen Denken" (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Laterales_Denken).
Dabei geht es um eine juristische Kreativitätstechnik, die häufig auch mit dem sog. Querdenken (nichtlineares Denken) in Verbindung gebracht wird. Ich setze diese Technik ein, um in meinen Systemen lawscape und fractalaw neue Gesichtspunkte für effektive Wege zu juristischen Lösungen zu finden. Im Team gewinnt das häufig eine gewisse Nähe zum sog. Brainstorming.
Diese Systeme dienen einerseits mir selber, andererseits vermittle ich sie auch an ausgewählte, geeignete Kollegen weiter, die dann ganz besonders dafür vorbereitet sind, im Rahmen meiner Philosophie mit mir zusammenzuarbeiten.
Ein weiteres wichtiges Instrument für fractalaw und lateralaw ist die ebenfalls von mir entwickelte spezifische Betrachtungsweise lawscape zur Orientierung in unübersichtlichen (komplexen) Zusammenhängen.