Rechtsstreitigkeiten
Rechtsstreitigkeiten beginnen meist außergerichtlich (vorgerichtlich) und führen in einigen Fällen zu Gerichtsprozesses, möglicherweise auch durch mehrere Instanzen.
Hier ist nicht nur die Fähigkeit des Anwalts, die Sache juristisch korrekt beurteilen zu können, gefragt, sondern vor allem auch die Erarbeitung einer sinnvollen Strategie.
Dazu gehört insbesondere auch das Risikomanagement hinsichtlich der in dem Rechtsstreit entstehenden Kosten und den diesen gegenüberstehenden Chancen.
Eine sehr wesentliche Aufgabe des Anwalts bei der Vorbereitung und Führung von Rechtsstreitigkeiten ist die kompromisslose Herausarbeitung des Sachverhalts, was von sehr vielen Juristen hoffnungslos unterschätzt wird. Diese Feststellung der Tatsachen ist die Grundlage für die Rechtsanwendung; sie ist letztendlich die Grundlage für die juristische Einordnung und Entscheidung des Falles. In diesem Bereich ist es oft viel schwieriger als bei den eigentlichen Rechtsfragen, einen Juristen (den Gegenanwalt oder auch den Richter) von der richtigen Sichtweise zu überzeugen.
Typische Rechtsstreitigkeiten
Rechtsanwalt Becker bearbeitet Rechtsstreitigkeiten insbesondere auf folgenden Gebieten:
- Markenrecht
- Urheberrecht
- Wettbewerbsrecht
- Vertragsrecht
- Technikrecht
- IT-Recht (auch Datenschutz- und Internetrecht)
- Internetrecht (auch Abwehr von Abo-Fallen und Inkasso-Tricks)
Vertretung vor Gerichten und Behörden
Rechtsanwalt Becker übernimmt Ihre Vertretung in Rechtsstreitigkeiten insbesondere vor folgenden Gerichten und Behörden:
- DPMA - Deutsches Patent- und Markenamt
- EUIPO - European Union Intellectual Property Office (deutsch: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum)
- WIPO - World Intellectual Property Organization
- Deutsche
- AG - Amtsgerichte,
- LG - Landgerichte und
- OLG - Oberlandesgerichte
- EuG - Europäisches Gericht erster Instanz
- EuGH - Europäischer Gerichtshof