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Grenzbeschlagnahme | Border Seizure

Grenzbeschlagnahme von Produktfälschungen

Die Grenzbeschlagnahme ist ein Mittel zur effektiven Abwehr von Verletzungen der Rechte des Geistigen Eigentums (IP-Rechte), die durch Importe nach Deutschland und/oder in die Europäische Union (EU) relevant werden. Hier geht es nicht nur um glatte Produktfälschungen, sondern auch um andere Verletzungen von IP-Rechten.

In Betracht kommt eine Grenzbeschlagnahme bei der Verletzung folgender Rechte des Geistigen Eigentums:

  • Marke
  • Design, Geschmacksmuster
  • Patent
  • Gebrauchsmuster
  • Sortenschutzrecht
  • ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel
  • Urheberrecht oder verwandtes Schutzrecht
  • Geografische Herkunftsangabe
  • Topografie eines Halbleitererzeugnisses
  • Handelsname

Zuständig in Deutschland ist der Zoll, der dafür ein elektronisches Antragsverfahren (ZGR-Antrag) eingerichtet hat. Ein solcher Antrag bietet große Chancen aber auch nicht unerhebliche RisikenZur Kanzlei...

Zu unterscheiden sind dabei die folgenden Varianten des Antrags:

  • Antrag nach nationalen Rechtsvorschriften
  • Antrag nach der EU-Verordnung: VO (EU) Nr. 608/2013