Grenzbeschlagnahme von Produktfälschungen
Die Grenzbeschlagnahme ist ein Mittel zur effektiven Abwehr von Verletzungen der Rechte des Geistigen Eigentums (IP-Rechte), die durch Importe nach Deutschland und/oder in die Europäische Union (EU) relevant werden. Hier geht es nicht nur um glatte Produktfälschungen, sondern auch um andere Verletzungen von IP-Rechten.
In Betracht kommt eine Grenzbeschlagnahme bei der Verletzung folgender Rechte des Geistigen Eigentums:
- Marke
- Design, Geschmacksmuster
- Patent
- Gebrauchsmuster
- Sortenschutzrecht
- ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel
- Urheberrecht oder verwandtes Schutzrecht
- Geografische Herkunftsangabe
- Topografie eines Halbleitererzeugnisses
- Handelsname
Zuständig in Deutschland ist der Zoll, der dafür ein elektronisches Antragsverfahren (ZGR-Antrag) eingerichtet hat. Ein solcher Antrag bietet große Chancen aber auch nicht unerhebliche Risiken. Zur Kanzlei...
Zu unterscheiden sind dabei die folgenden Varianten des Antrags:
- Antrag nach nationalen Rechtsvorschriften
- Antrag nach der EU-Verordnung: VO (EU) Nr. 608/2013