Markenanmeldungen
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Es gibt mehrere Markenarten.
Markenanmeldung einreichen
Der erste Schritt ist die Einreichung einer Markenanmeldung beim zuständigen Amt (Behörde) bzw. bei der zuständigen Organisation.
Der Einfachheit halber gehen wir hier von einer Anmeldung für Deutschland aus. Zuständig ist hier das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Das meiste hier gesagte gilt aber auch entsprechen für die Anmeldung bei anderen Organisationen.
Marken können schriftlich oder elektronisch angemeldet werden.
Die erste Reaktion auf die Anmeldung ist die Empfangsbestätigung des DPMA, mit der auch das Aktenzeichen des Markenanmeldeverfahrens mitgeteilt wird.
Vorsicht vor Betrügern und Abzockern
Kurz vor diesem Zeitpunkt ist die Markenanmeldung in der Register-Datenbank des DPMA enthalten, das bedeutet, sie kann gefunden und abgerufen werden - sie ist auffindbar und abrufbar.
Ab diesem Zeitpunkt besteht die Gefahr, dass Sie Post bekommen, die ganz danach aussieht, als ob sie vom DPMA wäre, aber Ihnen eigentlich nur Geld aus der Tasche ziehen will. Mehr zu solch fragwürdiger Post.
Hilfe: Meine Marke wurde abgelehnt
Die erste inhaltliche Reaktion des Deutschen Patent-und Markenamtes (DPMA) nach einer Markenanmeldung ist häufig eine sog. Beanstandung. Damit wird dem Anmelder mitgeteilt, dass der Eintragung der Marke bestimmte Gründe entgegenstehen. Meistens ist das noch lange kein Grund zum Aufgeben, die Anmeldung zurückzuziehen und das Handtuch zu werfen. Weiterlesen oder Gleich zur Kanzlei
Im wesentlichen gibt es hier zwei Gruppen nach dem Gegenstand der Beanstandung:
- Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen. Mehr oder gleich zur Kanzlei
- Absolute Schutzfähigkeit der Marke. Mehr oder Gleich zur Kanzlei
Markenrecherchen und Markenüberwachung
Sehr viele Markenämter, so insbesondere auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) prüfen vor Eintragung einer neu angemeldeten Marke in der Regel nicht, ob es bereits eine identische oder ähnliche ältere Marke gibt. Das ist Sache der Anmelder bzw. Inhaber von älteren Marken.
Umso wichtiger ist es also, wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihnen niemand anders in die Quere kommt und/oder Ihre Marke verletzt oder bei Ihrer Marke Trittbrettfahren will, dass sie selbst aktiv werden und recherchieren und/oder überwachen.
Dazu können Sie
- durch Recherchen bzw. Überwachungen die Lage ermitteln Mehr dazu... oder gleich zur Kanzlei.
- als Inhaber älterer Marken durch einen Widerspruch (und/oder andere rechtliche Schritte) gegen die jüngere Marke vorgehen. Mehr dazu... oder gleich zur Kanzlei.