Dieselfahrverbote
Die Initialentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), die zu der massiven Anordnung und Ausweitung von Dieselfahrverboten geführt haben, datieren vom 27.02.2018. Das sind zwei Entscheidungen:
- zu Stuttgart: BVerwG, Urteil vom 27.02.2018 - 7 C 30.17 https://www.bverwg.de/270218U7C30.17.0
- zu Düsseldorf: BVerwG, Urteil vom 27.02.2018 - 7 C 26.16 https://www.bverwg.de/270218U7C26.16.0
Zwischenzeitlich sind immer mehr Städte - und damit auch immer mehr Autofahrer - von solchen Urteilen zur Verhängung von Dieselfahrverboten betroffen.
Hinter den entsprechenden Klagen steht die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH). Dieser Verein ist in Gesellschaft und Politik mittlerweile ziemlich umstritten, wegen dieser Vorgehensweise.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 04.07.2018 zur Frage der Missbräuchlichkeit von Abmahnungen im Bereich Wettbewerbsrecht zugunsten der DUH entschieden; diese Entscheidung betrifft allerdings nicht den Bereich Umweltschutz der DUH. Mehr dazu...
Allerdings drängt sich in einigen Fällen auch der Verdacht auf, dass manche Städte sich in den Gerichtsverfahren nicht effektiv gegen die Klage wehren und sich sozusagen gerne verurteilen lassen, um den 'schwarzen Peter' für die von den Stadtverwaltungen gewünschten, aber ziemlich unpopulären Maßnahmen, der DUH zuschieben zu können. Man will die eigenen Hände gerne in Unschuld waschen. Das ist sozusagen das Gegenstück zu dem uralten Rechtsprinzip 'wo kein Kläger, da kein Richter' etwa in der Form, wo keine prozessuale Gegenwehr da kein 'vernünftiges' Urteil.
So führt (vermeintlicher?) Umweltschutz zu sehr erheblichen Problemen für die Autofahrer, insbesondere auch die Berufspendler in die Städte. Um die damit aufgeworfene Frage eines effektiven Betroffenenschutzes bzw. Verbraucherschutzes für die von den Verboten betroffenen Personengruppen kümmert sich niemand.
Befeuert wird die Problematik auch noch durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 03.06.2021, mit der Deutschland wegen der Überschreitung des NO2-Grenzwerts und der Nichtergreifung geeigneter Gegenmaßnahmen verurteilt wurde. Das dürfte Wasser auf die Mühlen der DUH sein.