Staatliche Corona-Hilfen
Soforthilfe
Die sog. finanzielle Soforthilfe beruht auf den zugehörigen sog. Eckpunkten des Bundeswirtschaftsministeriums vom 23.03.2020 zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen.
Sie richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen: vom Soloselbständigen (Freelancer) bis zu Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern.
Die nähere Ausgestaltung der Hilfsgewährung ist in den einzelnen Bundesländern geregelt und daher nicht bundeseinheitlich.
Kreditbürgschaften
Hier besteht die Möglichkeit staatliche Kreditbürgschaften für Corona-bedingte Probleme zu erhalten.
Weitere Lösungsmöglichkeiten für Corona-bedingte Probleme
Neben diesen direkten staatliche Hilfen bieten sich noch folgende Möglichkeiten an:
- Entschädigung (Schadensersatz) nach Infektionsschutzgesetz ("Seuchenschutzgesetz")
- Zivilrechtliche Erleichterungen (auch Moratorium)
- Erleichterungen bei Hartz IV
- allgemeine Möglichkeiten, die auch bei Corona-bedingten Problemen hilfreich sein können, z. B. in Bezug auf Probleme mit Banken.