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Urheberrecht | Copyright

Urheberrecht

Das Urheberrecht spielt in der heutigen Informationsgesellschaft eine bedeutende Rolle. Es hat Berührungspunkte zu vielen Gebieten des Lebens und tritt dementsprechend in ganz verschiedenen Ausprägungen zu Tage:

Das Gesetz das vollständig "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" heißt und mit UrhG abgekürzt wird, unterscheidet prinzipiell zwischen

In der Praxis sind die Übergänge aber oft fließend und nicht sehr deutlich, insbesondere bei folgenden Gegenständen

  • Verlagsrecht (Autorenverträge),
  • Verwertungsgesellschaften, insbesondere auch GEMA und VG-Wort
  • Multimedia,
  • Datenbanken und
  • Computerprogramme.

Hinsichtlich der Rechte des Urhebers unterscheidet das Gesetz im Grundsatz zwischen

Diese Rechte des Urhebers bestehen nicht schrankenlos. Die Schranken ergeben sich aus Teil1, Abschnitt 6 des Gesetzes (§§ 44a ff. UrhG). Insofern gibt es eine Reihe von Regelungen, deren Beachtung in der Praxis of Schwierigkeiten bereitet:

Schließlich finden sich im Gesetz Regelungen, wie  Verletzungen der im UrhG geregelten Rechte technisch vermieden werden können (Kopierschutz nach §§ 95a ff. UrhG) und wie im Falle von dennoch vorkommenden Verletzungen vorgegangen werden kann. (§§ 97 ff. UrhG). Die wichtigsten Rechte dabei sind Ansprüche auf:

Das Urheberrecht ist schon seit langem international verflochten und auch sehr stark von technologischen Entwicklungen geprägt.

Besondere Probleme in der Praxis wirft die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Gegenständen im Internet auf und der Umgang damit.