Wettbewerbsrecht
Die Märkte - deren Funktionsweise oft als "unsichtbare Hand" bezeichnet wird, ist vor Irreführung und ähnlichen unlauteren Methoden zu schützen, aber auch davor, dass etwaige Machtkonstellationen sich nicht negativ auf den Wettbewerb in den Märkten auswirken. Dementsprechend kennt das Wettbewerbsrecht zwei grundsätzliche Richtungen:
- Recht des Unlauteren Wettbewerbs (Lauterkeitsrecht), insbesondere
- Abmahnungen
- Unterlassungsansprüche
- Eventuelle weitere Ansprüche
- Auskunft
- Schadensersatz
- Kartellrecht, für mich insbesondere der Technologiesektor, beispielsweise mit
- Technologietransfervereinbarungen
- Normen- und Standardvereinbarungen
- FRAND (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory - fair, vernünftig und diskriminierungsfrei)
- SEP (Standardessentielle Patente)