Neugier - Herausforderung - Erfahrung

Technologietransfer

Technologietransfer ist ein wirtschaftswissenschaftlicher Begriff. Durch die Steigerung des Nutzungsgrades einer Technologie kann eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit erreicht werden, was wiederum eine Steigerung des Wirtschaftswachstums und des Wohlstands zu Folge haben kann. In dieser Form handelt es sich also um einen für eine Marktwirtschaft positiven und wünschenswerten Effekt. Die einzelnen Vereinbarungen und Verträge, mit denen die Weitergabe des Technologischen Wissens sowie der daran bestehenden Rechte bewerkstelligt wird, können allerdings auch marktschädlich eingesetzt werden. Das ist der Grund, warum man solche Vereinbarungen im Kartellrecht kritisch bzw. ablehnend betrachtet. Um die positive Seite des Technologietransfers leichter und unbürokratischer nutzbar machen zu können, hat die EU für diesen Bereich eine sog. Gruppenfreistellungsverordnung erlassen. Vgl. dazu meine Kommentierung in BeckOK Kartellrecht zur Gruppenfreistellungsverordnung Technologietransfer (TT-GVO), die regelmäßig aktualisiert werden wird.