Abmahnungen
Abmahnungen kommen häufig in folgenden Bereichen vor:
- Marken (Warenzeichen, Brands, Trademarks)
- Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb)
- Urheberrecht (Copyright)
- Datenschutz (insbesondere DSGVO)
- Verbraucherschutz (auch AGB-Recht)
Mehr erfahren zu typischen Abmahnfallen und zur Abwehr von Abmahnungen.
Die Bandbreite dabei ist sehr groß, sie reicht von völlig unberechtigten Abmahnungen zur Erzeugung von Angst, Schrecken und Verwirrung über Abzock-Aktionen bis hin zu berechtigten Abmahnungen, denen der Abgemahnte durchaus - wenigstens teilweise - Folge leisten will.
Aber selbst, wenn man die Abmahnung für berechtigt hält, sollte man nicht einfach die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Da diese Erklärungen meist weit über das eigentlich berechtige Ziel hinausgehen, kann man sich damit eine ganze Lawine von Problemen einhalndeln.
Was kann man tun, außer sich zu ärgern?
Wichtig dabei ist allerdings, dass man die Abmahnung nicht einfach ignoriert oder die gesetzte Frist verstreichen lässt, sondern dass man so schnell wie möglich anwaltlichen Rat einholt - in der Regel auch dann, wenn man die Abmahnung für völlig unberechtigt hält. Zur Kanzlei...
Die Reaktionsmöglichkeiten auf Abmahnungen sind demgemäß sehr vielfältig. Die Wahl einer falschen Reaktion kann dabei aber sehr unangenehm und teuer werden. Je nach Verfahrensverlauf kann es gewissermaßen zu einer Multiplikation der Kosten führen. (Wie das in konkreten Beträgen aussieht, können Sie sich auf einer Internetseite des Deutschen Anwaltsvereins ausrechnen: https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner. Hier müssen sie den Streitwert Ihrer Sache eingeben und ankreuzen, ob und wieweit Sie gerichtlich vorgehen, dann wird Ihnen direkt angezeigt, mit welchen Kosten der jeweilige Weg verbunden ist. Zur Kanzlei...
Bei Abmahnungen geht es in der Regel um Unterlassungsansprüche, die durchgesetzt werden sollen; in Einzelfällen kann es auch um den Widerruf von Behauptungen, den Rückruf von Produkten oder um presserechtliche Gegendarstellungen gehen. All diese Ansprüche haben gemeinsam, dass sie als sog. einstweilige Verfügung in einem prozessual sehr schnellen Verfahren (einstweiliger Rechtsschutz) durchgesetzt werden können.
Weitergehende Ansprüche aus denselben Handlungen, wie z. B. solche auf Schadensersatz sind in der Regel nur im langwierigeren Klagverfahren durchgesetzt werden können. Dennoch werden in vielen Abmahnschreiben all diese Ansprüche zusammenhängend geltend gemacht; insbesondere auch die Zahlung der Anwaltsgebühren für die Abmahnung und das Anerkenntnis der Schadensersatzplicht. Häufig führt das zu einer großen Verwirrung beim Abgemahnten, so dass er, insbesondere dann, wenn er die Abmahnung für - ganz oder teilweise - berechtigt hält, viel Zuviel zugesteht, um schnellstmöglich "die Sache aus der Welt zu schaffen" und das Risiko "verklagt" zu werden auszuschließen. Mehr zu weitergehenden Ansprüchen bei Abmahnungen.
Mögliche frühzeitige Gegenmaßnahmen
Liegt ein Fall vor, bei dem man mit einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung rechnet, aber der Meinung ist, dass das eigene Verhalten rechtmäßig und zulässig ist, liegt die Einreichung einer sog. Schutzschrift nahe, um dadurch zu versuchen überraschende Gerichtsentscheidungen zu vermeiden. Zur Kanzlei...
In bestimmten Fällen kann es auch sinnvoll sein, gegen den Abmahnenden eine sog. negative Feststellungsklage zu erheben, mit der gerichtlich festgestellt wird, dass der von ihm behauptete Anspruch nicht besteht. Zur Kanzlei...
In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu beachten, dass manchmal ohne Abmahnung sofort eine einstweilige Verfügung beantragt wird, um der Erhebung einer negativen Feststellungsklage bei einem anderen Gericht zuvorzukommen. Denn mit der negativen Feststellungsklage wird die ansonsten häufig gegebene freie Wahl des zuständigen Gerichts (sog. fliegender Gerichtsstand) auf dieses eine Gericht beschränkt. Zur Kanzlei...
Mit dieser Methode kann in bestimmten Fällen vor allem auch ein sogenannter Torpedo (meist ein italienischer oder belgischer) gestartet werden, der wegen der dortigen Langsamkeit der Gerichte verhindert, dass die Streitsache in angemessener Zeit geklärt werden kann. Wegen der begrenzten Laufzeitverlängerung von technischen Schutzrechten, ist diese Methode insbesondere in Patentverletzungssachen beliebt. Zur Kanzlei...
Mögliche Gegenmaßnahmen nach Erlass einer einstweiligen Verfügung
Wenn eine einstweilige Verfügung schon erlassen worden ist, gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie darauf reagiert werden kann. Zur Kanzlei...
Zu beachten ist auch, dass es mitunter auch einstweilige Verfügungen geben kann, von denen derjenige, der sie zu erfüllen hat (noch) gar nichts weiß; man nennt eine solche einstweilige Verfügung auch "Schubladenverfügung", weil sie (noch) nicht zugestellt wird, sondern (vorerst) in der Schublade bleibt. Zur Kanzlei...