Elektronischer Rechtsverkehr und beA
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist bereits zum Teil obligatorisch; es gibt eine passive Nutzungspflicht und die aktive Nutzungspflicht steht unmittelbar bevor: zum 01.01.2022.
Als Betroffener dieser Nutzungspflicht habe ich in meinen alten Unterlagen das Manuskript eines Vortrages gefunden, den ich 2003 gehalten hatte. Mit geringfügigen Anpassungen, die ich als Fußnoten kenntlich gemacht habe, ist der Beitrag im Prinzip auch heute genauso aktuell wie damals - aber heute deutlich wichtiger.