Deliktsrecht
Das sog. Deliktsrecht ist im Kern ein Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der den Titel "Unerlaubte Handlungen" trägt. Dabei geht es darum, in welchen Fällen jemand, der einem anderen Schaden zufügt, dafür Schadensersatz leisten muss.
Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung - § 826 BGB
Eine Norm des Deliktsrecht, die im modernen Wirtschaftsleben eine immer mehr zunehmende Bedeutung erlangt, ist der § 826 BGB mit der etwas merkwürdig anmutenden Bezeichnung "Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung", der kurz und bündig, wenn auch altmodisch klingend wie folgt lautet: "Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet."