Abmahnung erhalten - Was tun?
Wenn Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage erhalten haben, sollten Sie unbedingt kompetenten anwaltlichen Rat einholen.
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Auch dann, wenn die Sache für Sie noch so blödsinnig klingt, sollten Sie sie auf keinen Fall ignorieren.
Auch dann, wenn Sie den geltend gemachten Anspruch selbst für berechtigt halten, sollten Sie die Sache nicht ungefragt akzeptieren und nicht einfach das tun, was von der Gegenseite verlangt oder vorgeschlagen wird. Auch bei einem berechtigten Anspruch kann man sich ohne Not "in Teufels Küche" bringen.
Erfahrung mit der Abwehr von Unterlassungsansprüchen
Bislang habe ich Mandanten beraten und/oder vertreten, die Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und/oder Unterlassungsklagen von folgenden Rechtsanwaltskanzleien erhalten hatten:
- Baker McKenzie
Berlin; Düsseldorf; Frankfurt; München - Dr. Jockisch Rechtsanwalts GmbH
Landshut; München; Frankfurt; Düsseldorf; Berlin; Hamburg - FMR Rechtsanwälte Funke Müller GbR
Düsseldorf - Rasch Rechtsanwälte
Hamburg - Rechtsanwalt Christian Moritz
Hamburg - Rechtsanwalt Marko Schiek
Hamburg - Rechtsanwalt Sebastian Wulf
Werl - Rechtsanwalt Thomas Ascher
Landshut - Rechtsanwalt Thomas Lunk
Bremen - Rechtsanwälte Axmann & Kollegen
Ober-Ramstadt; Rodgau - Rechtsanwälte Bartsch & Partner
Karlsruhe - Rechtsanwälte Behm Pudack Becker
Berlin - Rechtsanwälte Brotzer van Bruggen Troll
Friedrichshafen - Rechtsanwälte Burchert & Partner
Berlin - Rechtsanwälte Eichele Ditgen
Koblenz - Rechtsanwälte Frömming & Partner
Hamburg - Rechtsanwälte Fuhrmann Wallenfels
Berlin; Frankfurt; Wiebaden - Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel
München - Rechtsanwälte Luther & Partner
Berlin; Düsseldorf; Essen; Frankfurt; Hamburg; Hannover; Köln; Leipzig; München; Stuttgart - Rechtsanwälte Schutt, Waetke
Karlsruhe - Rechtsanwälte v. Gravenreuth & Syndikus
München - Rechtsanwälte Waldorf Frommer
München - U+C Anwälte (Urmann + Collegen)
Regensburg