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Abmahnung erhalten - Was tun? | Warning received - What to do?

Abmahnung erhalten - Was tun?

Wenn Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage erhalten haben, sollten Sie unbedingt kompetenten anwaltlichen Rat einholen.
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Man kann eine Abmahnung abwehren. Aber auch dann, wenn die Sache für Sie noch so blödsinnig oder abstrus klingt, sollten Sie sie auf keinen Fall ignorieren.

Manchmal ist es auch nur notwendig inhaltlich auf die Abmahnung zu antworten und den Abmahner darauf hinweisen, dass die Sachlage anders ist, als er annimmt. Das hat mit dem zu tun, was die Juristen "sekundäre Darlegungslast" nennen.

Aber auch dann, wenn Sie die Abmahnung bzw. den mit ihr geltend gemachten Anspruch selbst für berechtigt halten, sollten Sie die Sache nicht ungefragt akzeptieren und nicht einfach das tun, was in der Abmahnung verlangt oder vorgeschlagen wird. Auch bei einem berechtigten Anspruch der Gegenseite kann man sich ohne Not "in Teufels Küche" bringen. Häufig schießen die in der Abmahnung verlangten oder vorgeschlagenen Erklärungen weit über das Ziel hinaus: Es wird oft deutlich mehr von Ihnen verlangt, als rechtlich begründet ist.

Sie sollten unbedingt darauf achten, dass sie lediglich Adressat der Abmahnung bleiben und nicht zum Opfer der Abmahnung werden: abgemahnt muss nicht gleich abgezockt sein. Das bedeutet zuallererst, dass Sie so schnell wie möglich fachkundigen Rat einholen sollten, bevor Sie entscheiden, ob und was zu unternehmen sei. Letzteres gilt insbesondere dann, wenn Sie von Mehrfachabmahnungen - also Abmahnungen von verschiedenen Gegnern wegen desselben Gegenstands, oder Abmahnungen desselben Gegners wegen verschiedenen Gegenständen - betroffen sind.

Wenn die Abmahnung damit zu tun hat, dass Sie bestimmte Inhalte (z. B. Marken oder urheberrechtlich geschütztes Material) im Internet präsentiert haben, sollten Sie, falls Sie die entsprechenden Internetseiten löschen, unbedingt darauf achten, dass Sie den Inhalt dieser Seiten so sicher dokumentieren, dass Sie später beweisen können, welche Inhalte sie tatsächlich angeboten hatten.

Und, was viele nicht wissen: Unter Umständen können Sie den Spieß auch umdrehen und Ihrerseits gegen den Abmahner vorgehen und zum Beispiel Schadensersatz verlangen.

Mehr zur Thematik Abmahnungen finden Sie hier und hier.

Rechtsanwalt Friedrich Helmut Becker

Lange Erfahrung

mit der

Abwehr von Abmahnungen

Bislang habe ich Mandanten beraten und/oder vertreten, die Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und/oder Klagen auf Unterlassung und/oder Schadensersatz (auch Mahnbescheide) von folgenden Kanzleien erhalten hatten:

  • Baker  McKenzie                
    Berlin; Düsseldorf; Frankfurt; München
  • Bötcher Dretzki Erlenhardt - BD&E Rechtsanwälte (bis 2019, danach "Erlenhardt Rechtsanwälte - Kanzlei für Marken, Medien & Werbung", siehe unten)
    Düsseldorf
  • Rechtsanwälte Burchert & Partner
    Berlin
  • CBH - Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner
    Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB;
    Köln; Berlin; Hamburg; München
  • Jakober Rechtsanwälte
    Stuttgart und Wien
  • Dr. Jockisch Rechtsanwalts GmbH  
    Landshut;  München; Frankfurt; Düsseldorf; Berlin; Hamburg  
  • Erlenhardt Rechtsanwälte - Kanzlei für Marken, Medien & Werbung (vormals "Bötcher Dretzki Erlenhardt - BD&E Rechtsanwälte", siehe oben)
    Düsseldorf
  • FMR Rechtsanwälte Funke Müller GbR 
    Düsseldorf
  • FROMMER LEGAL (Frommer Rechtsanwalts PartG mbB; vormals WALDORF FROMMER)
    München
  • Meibers Rechtsanwälte
    Münster
  • MWW Rechtsanwälte
    Koblenz
  • NIMROD RECHTSANWÄLTE Bockslaff Kupferberg GbR
    Berlin
  • PRÜFER & PARTNER mbB - Patentanwälte · Rechtsanwälte 
    München
  • Rasch Rechtsanwälte  
    Hamburg  
  • Rechtsanwalt Christian Moritz   
    Hamburg  
  • Rechtsanwalt Christian Weil
    Köln
  • Rechtsanwalt Marko Schiek       
    Hamburg  
  • Rechtsanwalt Sebastian Wulf    
    Werl
  • Rechtsanwalt Thomas Ascher    
    Landshut  
  • Rechtsanwälte Axmann &  Kollegen        
    Ober-Ramstadt; Rodgau  
  • Rechtsanwälte Bartsch &  Partner            
    Karlsruhe  
  • Rechtsanwälte Behm Pudack Becker      
    Berlin  
  • Rechtsanwälte Brotzer van Bruggen  Troll              
    Friedrichshafen  
  • Rechtsanwälte Burchert &  Partner        
    Berlin  
  • Rechtsanwälte Eichele Ditgen    
    Koblenz  
  • Rechtsanwälte Frömming & Partner        
    Hamburg  
  • Rechtsanwälte Fuhrmann Wallenfels    
    Berlin;  Frankfurt; Wiebaden  
  • Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel    
    München  
  • Rechtsanwalt Thomas Lunk          
    Bremen
  • Rechtsanwälte Luther &  Partner              
    Berlin; Düsseldorf; Essen; Frankfurt; Hamburg; Hannover; Köln; Leipzig;  München; Stuttgart  
  • Rechtsanwalt Gereon Sandhage
    Berlin  
  • Rechtsanwälte Schutt, Waetke  
    Karlsruhe  
  • Rechtsanwalt Yussof Sarwari (KS - Kanzlei Sarwari)
    Hamburg
  • Rechtsanwälte v. Gravenreuth &  Syndikus          
    München
  • U+C Anwälte (Urmann +  Collegen)        
    Regensburg
  • Waldorf Frommer (Waldorf Frommer GbR, nunmehr: FROMMER LEGAL), München