Der Fall "Black Friday"
Ein sehr interessanter Fall ist die Marke „Black Friday“ (Registernummer: 302013057574; Inhaber: Super Union Holdings Ltd.; Vertreter: Kanzlei Hogertz LLP). Diese Marken war am 30.10.2013 angemeldet und am 20.12.2013 vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen worden.
Aus dieser Marke wird einerseits umfangreich abgemahnt. Andererseits sind zahlreiche Löschungsverfahren gegen diese Marke anhängig, zu denen am 26.09.2019 eine mündliche Verhandlung beim Bundespatentgericht (BPatG; Aktenzeichen: 30 W (pat) 26/18) stattgefunden hat. Eine Entscheidung dazu ist bislang (Stand: 03.11.2019) noch nicht ergangen.
Der springende Punkt bei derartigen Fällen ist oft, wer mehr Zeit, Lust und Geld hat, um die Instanzen auszuschöpfen. Hier stehen bezüglich der Löschungsfrage noch zur Verfügung:
- Bundesgerichtshof (BGH),
- evt. Bundesverfassungsgericht (BVerfG),
- evt. Europäisches Gericht erster Instanz (EuG) und
- Europäischer Gerichtshof (EuGH).
Bezüglich der Abmahnungsseite sind für jeden einzelnen Fall folgende Instanzen möglich:
- Landgericht (LG; in der Regel jedes beliebige, da sog. "fliegender Gerichtsstand")
- Oberlandesgericht (OLG)
- Bundesgerichtshof (BGH)
- evt. Bundesverfassungsgericht (BVerfG),
- evt. Europäischer Gerichtshof (EuGH).
Stichworte: Abmahnung, Marken, Markenrecht, Warenzeichen, Löschung, Löschungsverfahren, Schutzfähigkeit, Nichtigkeit.