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Der Fall "Black Friday" | The Case "Black Friday"

Der Fall "Black Friday"

Ein sehr interessanter Fall ist die Marke „Black Friday (Registernummer: 302013057574; Inhaber: Super Union Holdings Ltd.; Vertreter: Kanzlei Hogertz LLP). Diese Marke war am 30.10.2013 angemeldet und am 20.12.2013 vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen worden.

Aus dieser Marke wird einerseits umfangreich abgemahnt. Andererseits sind zahlreiche Löschungsverfahren gegen diese Marke anhängig, zu denen das Bundespatentgericht (BPatG; Aktenzeichen:  30 W (pat) 26/18) die teilweise Löschung der Marke angeordnet hat. Diese Entscheidung ist rechtskräftig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) eine Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung zurückgewiesen hat (BGH, Beschluss vom 27.05.2021 - I ZB 21/20).

Am 15.04.2021 hat das Landgericht Berlin (Az. 52 O 320/19) die Marke wegen fehlender Benutzung für verfallen erklärt. Diese Entscheidung ist wohl seit Sommer 2023 rechtskräftig.


Der springende Punkt bei derartigen Fällen ist oft, wer mehr Zeit, Lust und Geld hat, um die Instanzen auszuschöpfen. Hier stehen bezüglich der Löschungsfrage noch zur Verfügung:

  • Bundesgerichtshof (BGH),
  • evt. Bundesverfassungsgericht (BVerfG),
  • evt. Europäisches Gericht erster Instanz (EuG) und
  • Europäischer Gerichtshof (EuGH).

Bezüglich der Abmahnungsseite sind für jeden einzelnen Fall folgende Instanzen möglich:

  • Landgericht (LG; in der Regel jedes beliebige, da sog. "fliegender Gerichtsstand")
  • Oberlandesgericht (OLG)
  • Bundesgerichtshof (BGH)
  • evt. Bundesverfassungsgericht (BVerfG),
  • evt. Europäischer Gerichtshof (EuGH).

Stichworte: Abmahnung, Marken, Markenrecht, Warenzeichen, Löschung, Löschungsverfahren, Schutzfähigkeit, Nichtigkeit.