Markenverletzungen
Markenverletzungen kommen häufig vor und können durchaus sehr unterschiedliche Intensität haben.
- Die Anmeldung einer verwechselbar ähnlichen Marke
- Die Benutzung einer der Marke verwechselbar ähnlichen Kennzeichnung
- Die gezielte Ausbeutung des Rufes der Marke
- Herstellung und Vertrieb von Produktfälschungen (Counterfeiting)
Werden Markenrechte verletzt, kann der Markeninhaber die Verletzungen abwehren, dazu hat er verschiedene Möglichkeiten dagegen vorzugehen:
- Verschärfte Markenüberwachung
- Hinweisschreiben an den Verletzer
- Widerspruch im Markenanmeldeverfahren des Verletzers
- Nichtigkeitsantrag gegen die Marke des Verletzers
- Abmahnung
- Gerichtliche Klage mit folgenden möglichen Zielen
- Unterlassung von Verletzungen in der Zukunft
- Schadensersatz für begangene Verletzungshandlungen
- Auskunft über
- verschiedene Vorgänge in Zusammenhang mit der Verletzungshandlung
- Mengen und Preise der verletzenden Produkte
- Vernichtung der Verletzenden Produkte
- Rückruf der verletzenden Produkte
- Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Verletzer
- Grenzbeschlagnahme der markenverletzenden Produkte durch den Zoll
- Strafanzeige
Im konkreten Fall ist es wichtig, eine der Verletzungsintensität angemessenen Vorgehensweise zu finden. Diese kann aus einzelnen der vorgenannten Elemente bestehen oder auch einer Kombination mehrerer. Je nach Lage des Falls kann es aber auch wichtig sein, bestimmte Vorgehensweisen nicht einzusetzen. Auch ist zu beachten, dass es bei Marken neben der allgemeinen sog. Verwirkung noch die spezielle Regelung des § 21 MarkenG gibt.
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