Corona-Virus-Pandemie und Bürgerrechte
Die Corona-Virus-Pandemie muss derzeit für viele Einschränkungen von Bürgerrechten (Grundrechten) herhalten, insbesondere auch bei Freiheitsrechten und Datenschutzrechten.
Ob das im Augenblick alles rechtmäßig, insbesondere verhältnismäßig ist, ist schwer zu sagen. Eine große Gefahr liegt jedoch darin, dass die jetzigen Sonderregelungen sich verfestigen und auch später Bestandteil unserer Rechtsordnung bleiben. Da ist kritische Wachsamkeit angesagt.
- Zum einen ist darauf zu achten, ob der Staat bzw. staatliche oder staatsnahe Stellen, die gegebene Situation "ausnutzen".
- Zum anderen ist aber - im eigenen Interesse - darauf zu achten, dass von der Obrigkeit momentan geduldete oder sogar angeordnete Handlungen sich nicht später durch nachträgliche bürokratische Schritte rächen.
Aber auch wenn man derzeit nicht genug weiß, um die Verhältnismäßigkeit von generellen Einschränkungen zu überprüfen, kann es im Einzelfall aber durchaus möglich sein, die Verhältnismäßgkeit in ihrer Auswirkung im konkreten Fall zu hinterfragen und gegebenenfalls auch gerichtlich klären zu lassen.
Bei vertragsrechtlichen und finanziellen Problemen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie siehe hier.