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EuGH, Urteil vom 03.06.2021, C-635/18 - Stickoxid-Grenzwerte in Deutschland

Am 03.06.2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bundesrepublik Deutschland verurteilt, die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) von 2010 bis 2016 systematisch und anhaltend überschritten zu haben. Zudem habe Deutschland gegen seine Verpflichtung verstoßen, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Zeitraum der Nichteinhaltung in den 26 betroffenen Gebieten so kurz wie möglich zu halten.

Zur Pressemitteilung des Gerichts.
Volltext des Urteils in der Originalsprache (deutsch - html).

Dieses Urteil dürfte zu einer erheblichen Verschärfung des Problems der Dieselfahrverbote beitragen.