Grundrechte
Die Grundrechte sind zwar Teil unserer Verfassung. Das heißt aber nicht, dass die Verfassung uns diese gibt; wir haben sie, weil wir Menschen sind (Naturrecht; überpositives Recht). Die Verfassung soll nur den Staat binden, sie uns - dem Einzelnen - gegenüber zu achten. Das macht einen Rechtsstaat aus - ist sein Fundament. (vgl. dazu auch Twitter1, Twitter2 und Facebook).
Am deutlichsten bringt das die amerikanische Unabhängigkeitserklärung zu Ausdruck; sie formuliert im ersten Satz ihrer Präambel: „We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness.“
Die Grundrechte sind primär Abwehrrechte gegen den Staat. Zwischen Privaten gelten die Grundrechte nicht, jedenfalls nicht unmittelbar. Eine mittelbaren Wirkung der Grundrechte zwischen Privaten (mittelbare Drittwirkung) wird durch die entsprechende Anwendung von Generalklauseln möglich.
Ein sehr wesentliches Grundrecht ist die Gleichheit vor dem Gesetz.
Ein weiteres für die heutige Zeit sehr wesentliches Grundrecht (grundrechtsgleiches Recht) ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies gehört ebenso zu den Grundlagen der Informationsgesellschaft wie die Freiheit des Internet. In diesem Zusammenhang geht es insbesondere um Datenschtutz, Datensicherheit, Schutz der Privatsphäre, Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit, Medienfreiheit (auch Pressefreiheit und Rundfunkfreiheit), Gewerbefreiheit, Wirtschaftsfreiheit, Marktfreiheit, Geheimnisschutz, Gewerbliche Schutzrechte.
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Rechtsanwalt Friedrich Helmut Becker, Steißlingen bei Singen (bis 2017: Konstanz).