Generalklausel
Generalklauseln sind sehr allgemein formulierte Gesetzesnormen, die es ermöglichen sollen, auch dann noch eine gesetzeskonforme Lösung zu finden, wenn die spezielleren Normen, die eigentlich vorrangig anzuwenden wären, im konkreten Fall nicht anwendbar sind, oder zu unhaltbaren Ergebnissen führen.
Im deutschen Zivilrecht bilden sie auch das Einfallstor für die Anwendung der Grundrechte zwischen Privaten, die eigentlich nicht an die Grundrechte gebunden wären, da diese sich ja eigentlich nur gegen den Staat richten. Man nennt das die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte.
Über diese Generalklauseln können auch Grundsätze des sog. überpositiven Rechts (Naturrecht) herangezogen werden.
Das führt in der Praxis oft zu sehr überraschenden Ergebnissen; man könnte die Generalklauseln deshalb auch als "Joker im Rechts-Casino" bezeichnen.
Die in der Praxis wichtigsten Generalklauseln sind:
All diese Paragrafen haben mit "Treu und Glauben", "Verkehrssitte", "gute Sitten" und/oder "Sittenwidrigkeit" zu tun.