EuG, Urteil vom 12.05.2021, T 816/17 und T 318/18 - Steuern von Amazon in Luxemburg
Das Europäische Gerichts erster Instanz (EuG) hat entschieden, dass die steuerliche Behandlung des Amazon-Konzerns durch Luxemburg keine unzulässige Beihilfe darstellt. Den Beschluss der EU-Kommission, mit dem die Beihilfe für nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wurde, hat das Gericht in seinem Urteil für nichtig erklärt.
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