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Einstweiliger Rechtsschutz | Interim legal protection

Einstweiliger Rechtsschutz

Einstweiliger Rechtsschutz ist der Teil des Rechtsschutzes, der zur Anwendung kommt, wenn der normale Rechtsschutz (in der Regel ein Gerichtsverfahren, das unter Erhebung der notwendigen Beweise gegebenenfalls in mehreren Instanzen zu einem rechtskräftigen Urteil kommt. Ein solches Verfahren kann sehr lange dauern. Wenn aus besonderen Gründen eine solch lange Dauer nicht hingenommen werden kann, es also schnell gehen muss, greift der sog. einstweilige Rechtsschutz, der den Rechtsstreit allerdings nur vorläufig regelt.

Im Zivilrecht sind die Regelungen dafür in den §§ 916 ff. ZPO im Abschnitt "Arrest und einstweilige Verfügung" geregelt. Dabei findet sich die einstweilige Verfügung in den §§ 935 ff. ZPO. Dabei hat das Gericht freies Ermessen, welche Anordnungen zur Erreichung des Zweckes erforderlich sind.

Im normalen Zivilrecht führen sowohl der Arrest als auch die einstweilige Verfügung eher ein Schattendasein,  so jedoch nicht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (insbesondere Wettbewerbsrecht und Markenrecht) und im Presserecht bzw. Medienrecht. Hier spielt die einstweilige Verfügung eine entscheidende Rolle.

Einer einstweiligen Verfügung geht in der Regel eine sog. Abmahnung voraus. Die Möglichkeiten zur Reaktion darauf sind vielfältig.