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Fachanwaltsbezeichnungen | Specialist Lawyer

Fachanwaltsbezeichnungen

Ich führe keine Fachanwaltsbezeichnung, war aber von 2006 bis 2009 Gründungsmitglied und Vorsitzender des gemeinsamen Fachprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe und Tübingen "Fachanwalt für Informationstechnologierecht [IT-Recht]".

Es dürfen nicht mehr als 3 Fachanwaltsbezeichnungen geführt werden. Dieser Rahmen ist mir zu eng: Schon allein dadurch dass es eine Trennung der für mich in Frage kommenden Fachanwaltschaften für Gewerblichen Rechtsschutz einerseits und Urheber- und Medienrecht andererseits gibt, wäre zusammen mit IT-Recht mein "Pulver verschossen".

Das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das internationale Wirtschaftsrecht müssten außen vor bleiben. Ganz zu Schweigen von meinen sonstigen Tätigkeiten und übrigen Interessengebieten, zu denen es teilweise (noch) gar keine Fachanwaltsbezeichnungen gibt.

Ohnehin ist meine Philosophie: Ausschlaggebend sind nicht einzelne Rechtsgebiete sondern die Einheit der Rechtsordnung, die mit der Vielfalt der Lebenssituationen korreliert. Die Arbeit mit Spezialisten (Experten) erfordert fast immer auch eine Koordination in der Weise, dass darauf hingewirkt wird, am konkreten Problem des Mandanten zu arbeiten - statt an der Vervollkommnung juristischer Theorien.

Selbstverständlich können Sie aber sicher sein: Sobald ein Fall meine Kenntnisse und Fähigkeiten übersteigt, suche ich gezielt nach kompetenter Unterstützung - und zwar ohne Rücksicht auf irgendwelche Bindungen oder Verbindungen, sondern ausschließlich im Hinblick auf den Nutzen für meine Mandantschaft.