Markenwiderspruch und Unionsmarke
Je nach Ausgangspunkt und Zielrichtung muss man folgende Fälle unterscheiden:
- Will man einen Widerspruch gegen eine Unionsmarke erheben, so muss man das beim EUIPO tun. Der Widerspruch kann auf Marken und markenähnliche Rechte - auch nicht eingetragene - aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union - EU erhoben werden.
- Will man einen Markenwiderspruch auf eine Unionsmarke stützen, so muss man den Widerspruch in dem Mitgliedsstaat erheben, in dem die Markenanmeldung vorgenommen wurde, also zum Beispiel in Deutschland.